Was tun bei akuter sexualisierter Gewalt?

Wenn Sie von sexualisierter Gewalt wie beispielsweise einer Vergewaltigung betroffen sind, sind Sie eventuell unsicher, ob sie den Täter anzeigen sollen. Sie dürfen sich für diese Entscheidung Zeit nehmen.

Beachten Sie bitte, dass eine Vergewaltigung ein Verbrechen (ein sogenanntes Offizialdelikt) ist und deshalb von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss, sobald diese darüber informiert werden. Wenn Sie also eine Anzeige erstattet haben, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden. Sie können sich vorab von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder von uns zur Anzeigeerstattung beraten lassen.

Unmittelbar nach einer Vergewaltigung sind Frauen* in einem psychischen Ausnahmezustand. Nach einem Übergriff reagiert jede Frau* anders. Jedes Verhalten und jedes Gefühl der Frau* ist richtig.

Beachten Sie folgende Punkte:

  • Holen Sie sich Unterstützung. Kontaktieren Sie eine Vertrauensperson oder die Frauenberatungsstelle. Wenn Sie ganz dringend mit jemandem sprechen möchten und wir nicht zu erreichen sind, können Sie sich an das Hilfetelefon wenden. Dort sind Ansprechpersonen rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummer lautet:

         116 016

  • Gedächtnisprotokoll schreiben: Halten Sie möglichst genau fest, was wann und wie es passiert ist.
  • Sichern Sie Beweismaterial. Kleidung oder Gegenstände, mit denen der/die Täter*in in Berührung gekommen ist, können als wichtiges Beweismaterial in einem möglichen Strafprozess dienen. Bewahren Sie die Gegenstände ungewaschen und trocken in einer Papiertüte auf. Denken Sie auch an elektronisches Beweismaterial, wie beispielsweise die E-Mailkommunikation mit dem Täter.
  • Ärztliche Hilfe: Gehen Sie möglichst bald, spätestens 3 Tage nach der Tat, in eine Klinik und erklären was passiert ist. Lassen Sie sich ein Attest geben, in dem alle Verletzungen und ihr psychischer Zustand aufgeführt sind. Lassen Sie sich auch gynäkologisch untersuchen und – wenn Sie das wollen – Beweise sichern.

 

Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie Anzeige erstatten möchten und eine vertrauliche Spurensicherung wünschen, empfehlen wir die Untersuchung im rechtsmedizinischen Institut in Freiburg (Tel.: 0761 203-6850) oder im St. Elisabethen Krankenhaus Lörrach.  Sollten Sie sicher Anzeige erstatten wollen, können Sie sich auch im Kreiskrankenhaus Lörrach untersuchen lassen. Das Kreiskrankenhaus leitet dann den Bericht zur Spurensicherung an die Kriminalpolizei weiter.

Beachten Sie: Viele Frauen* haben nach einem Übergriff das Bedürfnis zu duschen. Tun Sie das nach Möglichkeit nicht, bevor Sie in der Klinik waren. Wichtige Spuren könnten dadurch verloren gehen.

 

Was tun bei akuter Häuslicher Gewalt?

Wenn Sie von akuter Häuslicher Gewalt betroffen sind und sich aktuell in einer Notsituation befinden, gehen Sie wie folgt vor:

  • Verständigen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110
    Teilen Sie der Polizei mit, ob der/die Täter*in der Nähe ist, wie Sie verletzt wurden und wo Sie sich befinden.
  • Bis die Polizei kommt, bringen Sie sich in Sicherheit, z.B. bei Nachbar*innen, in Geschäften oder schließen Sie sich in einem Zimmer Ihrer Wohnung ein.
  • Wenn die Polizei kommt, schildern Sie ausführlich was passiert ist. So kann die Polizei entsprechende Maßnahmen zu Ihrem Schutz und zur Verfolgung des/der Täter*in einleiten. Berichten Sie auch über nicht sichtbare oder zurückliegende Verletzungen.
  • Die Polizei kann dem/der Täter*in einen Wohnungsverweis (Gewaltschutz) aussprechen, die Schlüssel abnehmen und das weitere Betreten der Wohnung verbieten. Dies ist für eine Dauer von 4 bis zu 14 Tagen möglich. Wir beraten Sie über weitere Möglichkeiten der Verlängerung des Gewaltschutzes. 
  • Weitere Informationen finden Sie hier:

         Schutz bei Häuslicher Gewalt.pdf

         Wohnungsverweis.pdf

  • Wenn Sie sich entschließen Ihre Wohnung zu verlassen, können Sie allein oder zusammen mit Ihren Kindern Schutz im Frauenhaus Lörrach suchen. Die Telefonnummer lautet: 07621 49325

         Oder bundesweit unter folgendem Link:

         Bundesweite Frauenhaussuche

 

  • Nehmen Sie beim Verlassen Ihrer Wohnung unbedingt alle wichtigen Unterlagen mit. (z.B. die Geburtsurkunden von Ihnen und Ihren Kindern, Ihren Ausweis, die Versichertenkarte von Ihnen und Ihren Kindern, ggf. die Heiratsurkunde etc.)
  • Wenn Sie verletzt sind, sollten Sie sich ärztlich behandeln und Verletzungen dokumentieren lassen. Sie können einen kostenlosen Termin in Freiburg für die genauere Dokumentation von Verletzungen beim rechtsmedizinischen Institut erhalten (Tel. 0761 203-6850). Die Erstattung einer Anzeige ist keine Voraussetzung hierfür.
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